Info Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.lernplattform-babz-bund.de veröffentlichte Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Januar 2022 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Aufgrund der Überprüfung ist die Lernplattform mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Bilder und Grafikfunktionen haben nicht durchgängig aussagekräftige Alternativtexte.
  • Nicht durchgängig sind programmatisch ermittelbare Überschriften vorhanden (z.B. im Bereich: „Die BABZ stellt sich vor“).
  • Das Menü „Sprache“ und die Auflistung auf der Seite „Nutzungsbedingungen“ sind semantisch nicht korrekt als Liste ausgezeichnet.
  • Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut.
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
  • Teilweise werden Schriftgrafiken verwendet, ohne dass der sichtbaren Text vollständig in einem Alternativtext zugänglich ist.
  • Nicht alle Bedienelemente oder Inhalte (z.B. Folieninhalte) der Plattform können mit der Tastatur angesteuert und bedient werden.
  • Es wird nicht durchgängig vermittelt in welchem Format (z.B. PDF, jpg, pptx) Informationen bereitgestellt werden.
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar.
  • Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen (z. B. Logo im Kopfbereich).
  • Fremdsprachige Textabschnitte sind nicht durchgängig mit den entsprechenden lang-Attributen ausgezeichnet.
  • Die Navigation über den Brotkrumen-Pfad (Breadcrumb-Trail) ist nicht durchgehend konsistent, da die aktive Seite nicht in der Navigation angezeigt wird.
  • Die HTML-Syntax ist nicht durchgängig valide.
  • Nicht für alle Bedienelemente (z.B. die Registerkartensteuerung zu Inhalt und Info im Bereich „Freies Lernangebot“) sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.

Begründung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Lernplattform und konnte aufgrund der Fülle des Materials und Lernangebote der Plattform noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 31.08.2022 erstellt.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie können uns per E-Mail, Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Abteilung IV – Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung
Referat IV.1 – Grundlagen der Aus- und Fortbildung, Qualitätsmanagement

Ramersbacher Straße 95
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: +49 (0) 228 99550-0
E-Mail: Lernplattform-BABZ@bbk.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de