Info Barrierefreiheit
Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.lernplattform-babz-bund.de veröffentlichte Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDie Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Januar 2022 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0). Aufgrund der Überprüfung ist die Lernplattform mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
BegründungDas Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Lernplattform und konnte aufgrund der Fülle des Materials und Lernangebote der Plattform noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Datum der ErstellungDiese Erklärung wurde am 31.08.2022 erstellt. Kontakt und Feedback-MöglichkeitSie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie können uns per E-Mail, Post oder telefonisch kontaktieren: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Ramersbacher Straße 95 Telefon: +49 (0) 228 99550-0 SchlichtungsverfahrenWenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Mauerstraße 53 Telefon: +49 (0)30 18 527-2805 |